Grundstückgewinnsteuer Zürich berechnen

06.11.2023

Übersicht

Wird in der Schweiz ein Grundstück mit Gewinn verkauft, muss der Grundstückgewinn versteuert werden. Dies ist bei den meisten Verkäufen der Fall, da die Immobilienpreise seit der Jahrtausendwende stark gestiegen sind und sich teilweise mehr als verdoppelt haben. Wer muss die Grundstückgewinnsteuer bezahlen, wie wird sie berechnet und wie kann man die Steuer minimieren und/oder aufschieben? Die Berechnung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Wir haben für Sie recherchiert, wie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich berechnet wird.

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Kanton Zürich: wichtige Fakten im Überblick

Steuerhoheit: Gemeinde

Steuersystem: progressiv

Steuerfreier Betrag: bis 5'000 CHF

Steuerreduktion: ab 6 Jahren

Tiefster Steuersatz: 50 % nach 20 Jahren

Steueraufschub: bis 2 Jahre

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Lesen Sie unsere Artikelserie über die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer in weiteren Kantonen:

Aargau | Appenzell-Ausserrhoden | Appenzell-Innerrhoden | Basel-Landschaft | Basel-Stadt | Bern | Freiburg | Genf | Glarus | Graubünden | Jura | Luzern | Neuenburg | Nidwalden | Obwalden | Schaffhausen | Schwyz | Solothurn | St. Gallen | Tessin | Thurgau | Uri | Waadt | Wallis | Zug

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Wer muss die Grundstückgewinnsteuer bezahlen?

Steuerpflichtig ist immer der Verkäufer oder die Verkäuferin, wenn er oder sie aus dem Verkauf des Grundstücks einen Gewinn erzielt. Mit einer Ausnahme: Bleibt der Verkäufer oder die Verkäuferin die Grundstückgewinnsteuer schuldig, haftet das Grundstück. Die Steuerverwaltung kann ein gesetzliches Pfandrecht im Grundbuch eintragen lassen und die ausstehende Steuer beim neuen Eigentümer oder der neuen Eigentümerin eintreiben. Wie Sie sich als Käufer oder Käuferin vor bösen Überraschungen schützen können, erfahren Sie in unserem Artikel «Grundstückgewinnsteuer: Das sollten Verkäufer und Käufer wissen».

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Einflussfaktoren für die Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer wird auf den Anlagekosten berechnet. Die meisten Kantone definieren die Anlagekosten gleich oder ähnlich wie der Kanton Zürich:

  • Kaufpreis (oder Verkehrswert vor 20 Jahren, wenn Sie die Liegenschaft länger als 20 Jahre besitzen)
  • Wertvermehrende Investitionen, zum Beispiel für energetische Sanierungen, bereinigt um Versicherungsleistungen oder Förderbeiträge von Bund, Kanton oder Gemeinde
  • Grundstücksabgaben wie Trottoir-, Kanalisations- oder Mehrwertabgaben
  • Maklerprovision bei Kauf und Verkauf (in der Regel 2 Prozent des Kauf- und Verkaufspreises plus Mehrwertsteuer)
  • Insertionskosten bei Kauf und Verkauf
  • Handänderungskosten bei Kauf und Verkauf (Notariats- und Grundbuchgebühren)

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Wie wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet?

Die Rechnung ist einfach: Verkaufspreis minus Anlagekosten gleich Grundstückgewinn. Doch die 26 Kantone berechnen die Grundstückgewinnsteuer sehr unterschiedlich. Hier sind die wichtigsten Unterschiede zwischen den Kantonen:

  • In den meisten Kantonen wird die Grundstückgewinnsteuer proportional berechnet, das heisst mit einem einheitlichen Steuersatz von zum Beispiel 30 Prozent. Einige Kantone berechnen die Steuer progressiv: Je höher der steuerbare Gewinn, desto höher die Steuerbelastung.
  • Die Kantone besteuern Grundstückgewinne unterschiedlich. So wird ein Gewinn von 500'000 Franken nach zehn Jahren in St. Gallen (164'000 Franken) sechsmal höher besteuert als in Sarnen (27'000 Franken) im Kanton Obwalden.
  • Lange Besitzesdauer: Mit Ausnahme von Obwalden gewähren alle Kantone Ermässigungen bei langer Besitzesdauer. Als einziger Kanton verzichtet Genf nach 25 Jahren gänzlich auf die Grundstückgewinnsteuer.
  • Kurze Haltedauer: Mit Ausnahme von Solothurn erheben alle Kantone einen Zuschlag auf kurzfristig realisierten Grundstückgewinnen und belasten damit die Spekulation stärker.

Für die Steuerberechnung müssen Sie wissen, wieviel Ihr Haus oder Ihre Wohnung aktuell wert ist. Mit unserer kostenlosen Immobilienbewertung können Sie den Marktwert mit wenigen Angaben online schätzen.

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So wird die Grundstückgewinnsteuer in Zürich berechnet

Mit unserem Grundstückgewinnsteuer-Rechner können Sie die Steuer für alle Kantone online berechnen. Ausserdem können Sie simulieren, wie sich verschiedene Verkaufspreise und/oder Verkaufszeitpunkte auf die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich auswirken. Es kann sich lohnen, mit dem Verkauf einige Monate zuzuwarten, um die Steuerbelastung zu optimieren.

  • Im Kanton Zürich werden Grundstückgewinne progressiv besteuert. Die ersten 5'000 Franken sind steuerfrei.
  • Das kantonale Steueramt gewährt bei Verkäufen nach 5 Jahren einen Rabatt von 8 Prozent, nach 6 Jahren von 8 Prozent, nach 7 Jahren von 11 Prozent und nach 20 Jahren von 50 Prozent (Höchstabzug).
  • Das kantonale Steueramt erhebt bei Verkäufen unter einem Jahr einen Zuschlag von 50 Prozent und bei Verkäufen unter zwei Jahren einen Zuschlag von 25 Prozent.
  • Im Kanton Zürich ist die (Berechnung der) Grundstückgewinnsteuer in den Artikeln 216 bis 226 des kantonalen Steuergesetzes geregelt.

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Rechenbeispiel für die Grundstückgewinnsteuer in Zürich

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Verkaufspreis 1'200'000 CHF
Kaufpreis (vor 16 Jahren) – 1'000'000 CHF
wertvermehrende Investitionen – 30'000 CHF
Verkaufskosten – 20'000 CHF
Grundstückgewinn 150'000 CHF
Freibetrag – 5'000 CHF
steuerbarer Grundstückgewinn 145'000 CHF
Besitzdauerabzug 35 %
Grundstückgewinnsteuer 30'628 CHF
effektive Steuerbelastung 15,4 %

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Das ist nur eine Beispielrechnung. Die Grundstückgewinnsteuer wird im Veranlagungsverfahren durch die Steuerverwaltung ermittelt und verfügt.

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Houzy Advice

Gut zu wissen

Sie können den aktuellen Tarif für die Grundstückgewinnsteuer in Zürich online herunterladen und speichern oder ausdrucken.

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Grundstückgewinnsteuer in Zürich minimieren

Die Höhe der Grundstückgewinnsteuer hängt vom Grundstückgewinn und von der Besitzdauer ab. Die Besitzesdauer können Sie beeinflussen, indem Sie den Verkauf um einige Wochen oder Monate über den Stichtag hinaus verzögern. Den Grundstückgewinn können Sie durch wertvermehrende Investitionen und Verkaufskosten beeinflussen. Bewahren Sie deshalb alle Rechnungen auf, damit Sie möglichst viel vom Grundstücksgewinn abziehen können. Falls Sie nicht mehr alle Belege für die wertvermehrenden Investitionen finden, können Sie die Kosten mit der Schätzung der Gebäudeversicherung belegen, da grössere Ausgaben in der Regel eine Revisionsschätzung auslösen. Aus dem Schätzungsprotokoll kann der ungefähre Umfang der wertvermehrenden Investitionen abgeleitet werden.

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Grundstückgewinnsteuer in Zürich aufschieben

Die Grundstückgewinnsteuer ist nicht immer sofort fällig. Sie wird aufgeschoben, wenn Sie mit dem Verkaufserlös ein Ersatzgrundstück in der Schweiz erwerben. Im Kanton Zürich müssen Sie den Verkaufserlös innerhalb von zwei Jahren reinvestieren, in begründeten Ausnahmefällen kann die Frist verlängert werden. Der Steueraufschub wird nur gewährt, wenn Sie selbstbewohntes Wohneigentum ersetzen und der Kaufpreis des Ersatzgrundstücks höher ist als die Anlagekosten des verkauften Grundstücks. Liegt der Kaufpreis unter den Anlagekosten, wird die Steuer sofort fällig. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie beispielsweise ein grosses und teures Haus verkaufen und dafür eine kleine und günstige Wohnung kaufen. Es gibt noch weitere Gründe für einen Steueraufschub:

  • Eigentumswechsel durch Erbschaft, Erbvorbezug oder Schenkung
  • Eigentumswechsel zwischen Ehegatten nach Güterrechtsänderung, Trennung oder Scheidung

Die Steuer wird erst fällig, wenn das Haus oder die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Sie wird auf der Grundlage des ursprünglichen Kaufpreises berechnet. Dabei wird die Besitzesdauer der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers berücksichtigt. Wird der Verkaufspreis in selbstgenutztes Wohneigentum investiert, kann die Grundstückgewinnsteuer weiter aufgeschoben werden.

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Houzy Advice

Gut zu wissen

Der Steueraufschub gilt nicht für Ferienwohnungen, vermietete Liegenschaften und Zweitwohnungen. Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus verkaufen, dürfen Sie nur den Anteil für die selbstbewohnte Wohnung im Haus aufschieben und müssen den restlichen Steuerbetrag sofort bezahlen.

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Planen Sie, Ihr Haus oder Ihre Wohnung in absehbarer Zeit zu verkaufen? Berechnen Sie jetzt die Höhe der Grundstückgewinnsteuer und simulieren Sie, wie sich unterschiedliche Verkaufspreise und/oder Verkaufszeitpunkte auf Ihre Steuerrechnung auswirken. Mit einem Verkauf zum richtigen Zeitpunkt und zum richtigen Preis können Sie unter Umständen viel Geld sparen.

FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Hausbewertung.

Wann ist eine Immobilienbewertung wichtig?

Eine Bewertung der Immobilie ist sowohl für Hauskäufer als auch Hausverkäufer bedeutend. Viele Eigentümer haben vor einem Immobilienverkauf keine genaue Vorstellung davon, welchen Marktwert ihre Immobilie aufweist. Der selbst geschätzte Immobilienwert basiert oftmals auf dem damaligen Marktwert oder dem emotionalen Wert des Objekts. Entsprechend besteht bei Hauskäufern oftmals Unsicherheit über den tatsächlichen Wert der Immobilie aufgrund fehlender Transparenz. Der Marktwert einer Immobilie verändert sich je nach Konjunktur und ist Abhängig von Angebot und Nachfrage. Somit sind umfassende Kenntnisse des regionalen Immobilienmarktes für eine akkurate Wertermittlung der Immobilie unabdingbar. Als Verkäufer können Sie nur dann einen realistischen Preis auf dem Immobilienmarkt erzielen, wenn Sie den tatsächlichen, datenbasierten Wert ihrer Immobilie kennen. Ein zu hoch angesetzter Preis schreckt potentielle Käufer ab, während ein zu niedriger Verkaufspreis zu einem grossen Vermögensverlust führen kann. Mit einer datenbasierten Immobilienbewertung können diese Fehler vermeiden werden und das Objekt schnell und zufriedenstellend verkauft werden. Entsprechend hilft auch Hauskäufern eine datenbasierte Immobilienbewertung, um die nötige Sicherheit zum Preis des Wunschobjekts zu erhalten und Entscheidungen im Kaufprozess fundiert zu fällen. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel "Hedonische Schätzung: So bewerten wir den Wert von Immobilien" im Houzy Magazin.

Welche Vorteile ergeben sich mir durch eine Online-Immobilienbewertung?

Die digitale Immobilienbewertung von Houzy analysiert mit nur wenigen Angaben den Wert Ihres Wohneigentums - und das komplett kostenlos und unverbindlich. Die Analyse basiert auf ersten relevanten Kriterien wie der Grundstück- und Wohnfläche oder dem geschätzten Hauszustand und dient so als erster Anhaltspunkt. Die Immobilienbewertung ist in 5 einfachen Schritten in unter 5 Minuten durchgeführt und bietet Ihnen eine unabhängige, neutrale Schätzung des Immobilienwerts. Anhaltender Mehrwert ergibt sich für Sie auch durch die automatisch analysierten Marktwertänderungen, die Sie quartalsweise in Ihrem Houzy Account einsehen können. Auch unsere qualifizierten Makler-Partner, wie Engel & Völkers, stehen Ihnen nach der Immobilienbewertung bei Bedarf kostenfrei für eine Vor-Ort-Analyse zur Verfügung.

Warum ist die Immobilienbewertung kostenlos?

Houzy ist eine junge Firma und finanziert sich durch die Vermittlung von Dienstleistungen Dritter sowie durch Werbe-Partnerschaften mit nationalen und regionalen Partnern. Sie als Benutzer entscheiden aber immer selbst, wann Sie was und mit wem teilen möchten und behalten somit stets die Datenhoheit. Die Nutzung unserer Immobilienbewertung und unserer Plattform ist für Sie somit dauerhaft kostenlos. Bei Bedarf beraten Sie unsere Makler-Partner in einem zweiten Schritt gerne persönlich. Auch dieser Service bleibt kostenlos und unverbindlich.

Wie genau ist das Ergebnis der Online-Immobilienbewertung von Houzy?

Das Ergebnis der Immobilienbewertung von Houzy ist eine objektive Marktwertschätzung, die für die meisten Häuser oder Wohnungen in der Schweiz genau genug ist. Darum setzen viele Banken auf die hedonische Bewertung. Sie berücksichtigt alle Transaktionspreise vergleichbarer Immobilien in der Region. Das Computermodell unterteilt ein Objekt in Qualitätseigenschaften, damit es mit anderen Objekten vergleichbar ist, und  berechnet mit einer multiplen Regressionsanalyse, wie stark die Qualitätseigenschaften den Preis beeinflussen.