Nachlassplanung: Haus verkaufen, schenken oder vererben?

Übersicht
Wohneigentümer*innen sind in der Schweiz im Durchschnitt 58 Jahre alt. In diesem Alter sind die Kinder ausgeflogen und viele Eltern machen sich Gedanken über ihre Wohnsituation. Die einen, weil das Haus zu gross ist und der Garten zu viel zu tun gibt. Die anderen, weil sie nach der Pensionierung mehr reisen oder ihren Ruhestand beispielsweise am Meer geniessen wollen. Natürlich könnten sie das Haus einfach verkaufen und mit dem Verkaufserlös eine Wohnung kaufen. Viele Wohneigentümer*innen sind aber emotional mit ihrem Haus verbunden und wollen es im Familienbesitz behalten. Wie können Eltern einem Kind zu Lebzeiten ihr Haus verkaufen, schenken oder vererben, ohne die anderen Kinder zu benachteiligen?
Haus verkaufen zum Verkehrswert
Am einfachsten ist der Verkauf an ein Kind zum Verkehrswert. Der Verkaufserlös fliesst – wie beim Verkauf an jemanden ausserhalb der Familie – in das Vermögen der Eltern, das später laut Erbvertrag oder Testament unter allen Erb*innen aufgeteilt wird. Wichtig ist, dass das Haus zum Verkehrswert verkauft und niemand bevorteilt oder benachteiligt wird. Die Eltern können den Verkehrswert von einem Makler oder mit unserer Immobilienbewertung schätzen lassen. Unsere Marktwertschätzung berücksichtigt Verkaufspreise vergleichbarer Objekte in derselben Region und basiert auf der hedonischen Bewertung, die auch Banken anwenden. Das Kind übernimmt die bisherige(n) Hypothek(en) und bezahlt den Eltern den Restbetrag oder finanziert den Kauf komplett neu und bezahlt den Eltern den ganzen Verkaufspreis.
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Haus verkaufen unter dem Verkehrswert
Ein Verkauf an ein Kind unter dem Verkehrswert ist rechtlich gesehen eine gemischte Schenkung und muss ausgeglichen werden, falls mehr als ein Kind erbberechtigt ist. Ein Beispiel: Wenn das Einfamilienhaus mit Garten für 1,2 Millionen Franken verkauft werden könnte, die Eltern aber nur 1 Million Franken von ihrem Sohn verlangen, haben sie ihm 200'000 Franken geschenkt. Das ist häufig gut gemeint, kann aber zu Streitigkeiten mit Geschwistern führen und für den Sohn später finanzielle Konsequenzen haben:
- Die 200'000 Franken werden beim späteren Erbgang als Erbvorbezug angerechnet.
- Die mögliche Wertsteigerung seit dem Kauf wird gegenüber anderen Erb*innen ausgeglichen.
Haus einem Kind schenken
Eine vollständige Schenkung an ein Kind ist ein Erbvorbezug und muss ausgeglichen werden, falls mehr als ein Kind erbberechtigt ist. Ein Beispiel: Wenn die Eltern ihr Haus, das 1,2 Millionen Franken wert und mit 700'000 Franken belehnt ist, ihrer Tochter schenken, ist dieser Erbvorbezug 500'000 Franken wert. Darum müssten sie jedem anderen Kind je 500'000 Franken als Ausgleich bezahlen. Die vollständige Schenkung kann, wie die gemischte Schenkung, später finanzielle Konsequenzen für die Tochter haben:
- Die 500'000 Franken werden beim späteren Erbgang als Erbvorbezug angerechnet, wenn die Schenkung nicht ausgeglichen worden ist.
- Der mögliche Wertsteigerung seit der Schenkung wird gegenüber anderen Erb*innen ausgeglichen.
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Nutzniessung oder Wohnrecht?
Wollen Sie Ihr Haus zu Lebzeiten einem Kind übergeben, aber weiterhin im Haus wohnen? Dann können Sie das Haus verkaufen oder verschenken und sich das Wohnrecht oder das Nutzungsrecht einräumen. Mit beiden Varianten geht das Eigentum an Ihre Tochter oder Ihren Sohn über, aber die Rechte, Pflichten und finanziellen Verpflichtungen unterscheiden sich:
- Mit der unentgeltlichen Nutzniessung können Sie das Haus weiterhin nutzen, das heisst bewohnen oder vermieten. Sie bezahlen Unterhalt, Hypotheken, Versicherungen, grössere Reparaturen sowie Heiz- und Nebenkosten und versteuern den amtlichen Wert als Vermögen und den Eigenmietwert oder die Mieteinnahmen als Einkommen. Dafür dürfen Sie Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Ihre Tochter oder Ihr Sohn muss nur für ausserordentliche Kosten aufkommen, beispielsweise grössere Reparaturen.
- Mit dem unentgeltlichen Wohnrecht dürfen Sie das Haus bewohnen. Sie bezahlen nur den gewöhnlichen Unterhalt, die Heiz- und Nebenkosten sowie kleinere Reparaturen, versteuern den Eigenmietwert als Einkommen und ziehen die Unterhaltskosten von Ihrem steuerbaren Einkommen ab. Ihre Tochter oder Ihr Sohn muss die Hypothekarzinsen und Versicherungsprämien bezahlen und den amtlichen Wert versteuern, dafür darf sie oder er die Hypothek vom Vermögen und die Hypothekarzinsen vom Einkommen abziehen.
Die Nutzniessung und das Wohnrecht müssen öffentlich beurkundet und in das Grundbuch eingetragen werden. Sie enden mit dem Tod der berechtigten Person(en). Das Wohnrecht ist persönlich und nicht übertragbar; die Nutzniessung ist übertragbar, solange sie nicht als persönliches Recht festgehalten wird.
Haus einem Kind vererben
Wenn Sie das Haus erst nach Ihrem Tod einem Kind vererben wollen, müssen Sie einen Erbvertrag oder ein Testament aufsetzen. Mit diesem können Sie das Haus einem Kind im Alleineigentum zuweisen und vorschreiben, wie die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft entschädigt werden müssen, falls das Haus mehr wert ist als sein Pflichtteil (siehe «Haus unter Verkehrswert einem Kind verkaufen» und «Haus einem Kind schenken»). Das ist häufig der Fall, weil Wohneigentum in den meisten Familien der grösste Vermögensposten ist. In einem Erbteilungsvertrag, den alle Erbinnen und Erben unterzeichnen müssen, können die Mitglieder der Erbengemeinschaft festlegen, wie sie den Nachlass verwalten, liquidieren und teilen wollen. In diesem Vertrag können Details wie die Höhe der Ausgleichszahlungen festgeschrieben werden.

So vermeiden Sie Konflikte
Jeder Todesfall belastet eine Familie. Dann braucht es nur noch wenig, damit sich die Familienmitglieder streiten. Meistens über den Nachlass. Das können Sie zumindest bis zu einem gewissen Grad vermeiden:
- Informieren Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner und alle Nachkommen über alle Regelungen.
- Regeln Sie im Erbvertrag oder Testament klar, wie Sie Ihren Nachlass aufteilen wollen. Wenn Sie Wohneigentum vererben, sollten Sie festlegen, wer den Verkaufswert schätzen soll, wem Sie allenfalls ein Vorkaufsrecht einräumen wollen und wie das Haus oder die Wohnung verkauft werden soll. Achten Sie darauf, im Erbvertrag oder Testament keine Pflichtteile zu verletzen.
- Dokumentieren Sie alle Erbvorbezüge oder Schenkungen und informieren Sie alle Erb*innen.
- Lassen Sie das Testament oder den Erbvertrag von einem Anwalt oder Notar auf Form und Inhalt prüfen. Widersprüchliche Verfügungen oder unklare Formulieren führen zu Missverständnissen.
- Setzen Sie einen Willensvollstrecker ein, um Ihre Familie zu entlasten. Das kann ein Anwalt, Notar, Treuhänder oder jede andere neutrale Person sein, der Sie vertrauen und der Sie das zutrauen.
Wollen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung einem Kind verkaufen oder schenken? Dann brauchen Sie eine Marktwertschätzung, um den Verkehrswert und damit die Ausgleichszahlungen an Ihre anderen Kinder festzulegen. Fragen Sie einen geprüften Makler aus unserem Netzwerk, der den regionalen Immobilienmarkt kennt. Er kann Sie auch beraten, wie Sie den Verkauf, die gemischte Schenkung oder die vollständige Schenkung rechtlich korrekt regeln.
FAQs
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Hausbewertung.
Eine Bewertung der Immobilie ist sowohl für Hauskäufer als auch Hausverkäufer bedeutend. Viele Eigentümer haben vor einem Immobilienverkauf keine genaue Vorstellung davon, welchen Marktwert ihre Immobilie aufweist. Der selbst geschätzte Immobilienwert basiert oftmals auf dem damaligen Marktwert oder dem emotionalen Wert des Objekts. Entsprechend besteht bei Hauskäufern oftmals Unsicherheit über den tatsächlichen Wert der Immobilie aufgrund fehlender Transparenz. Der Marktwert einer Immobilie verändert sich je nach Konjunktur und ist Abhängig von Angebot und Nachfrage. Somit sind umfassende Kenntnisse des regionalen Immobilienmarktes für eine akkurate Wertermittlung der Immobilie unabdingbar. Als Verkäufer können Sie nur dann einen realistischen Preis auf dem Immobilienmarkt erzielen, wenn Sie den tatsächlichen, datenbasierten Wert ihrer Immobilie kennen. Ein zu hoch angesetzter Preis schreckt potentielle Käufer ab, während ein zu niedriger Verkaufspreis zu einem grossen Vermögensverlust führen kann. Mit einer datenbasierten Immobilienbewertung können diese Fehler vermeiden werden und das Objekt schnell und zufriedenstellend verkauft werden. Entsprechend hilft auch Hauskäufern eine datenbasierte Immobilienbewertung, um die nötige Sicherheit zum Preis des Wunschobjekts zu erhalten und Entscheidungen im Kaufprozess fundiert zu fällen. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel "Hedonische Schätzung: So bewerten wir den Wert von Immobilien" im Houzy Magazin.
Die digitale Immobilienbewertung von Houzy analysiert mit nur wenigen Angaben den Wert Ihres Wohneigentums - und das komplett kostenlos und unverbindlich. Die Analyse basiert auf ersten relevanten Kriterien wie der Grundstück- und Wohnfläche oder dem geschätzten Hauszustand und dient so als erster Anhaltspunkt. Die Immobilienbewertung ist in 5 einfachen Schritten in unter 5 Minuten durchgeführt und bietet Ihnen eine unabhängige, neutrale Schätzung des Immobilienwerts. Anhaltender Mehrwert ergibt sich für Sie auch durch die automatisch analysierten Marktwertänderungen, die Sie quartalsweise in Ihrem Houzy Account einsehen können. Auch unsere qualifizierten Makler-Partner, wie Engel & Völkers, stehen Ihnen nach der Immobilienbewertung bei Bedarf kostenfrei für eine Vor-Ort-Analyse zur Verfügung.
Houzy ist eine junge Firma und finanziert sich durch die Vermittlung von Dienstleistungen Dritter sowie durch Werbe-Partnerschaften mit nationalen und regionalen Partnern. Sie als Benutzer entscheiden aber immer selbst, wann Sie was und mit wem teilen möchten und behalten somit stets die Datenhoheit. Die Nutzung unserer Immobilienbewertung und unserer Plattform ist für Sie somit dauerhaft kostenlos. Bei Bedarf beraten Sie unsere Makler-Partner in einem zweiten Schritt gerne persönlich. Auch dieser Service bleibt kostenlos und unverbindlich.
Das Ergebnis der Immobilienbewertung von Houzy ist eine objektive Marktwertschätzung, die für die meisten Häuser oder Wohnungen in der Schweiz genau genug ist. Darum setzen viele Banken auf die hedonische Bewertung. Sie berücksichtigt alle Transaktionspreise vergleichbarer Immobilien in der Region. Das Computermodell unterteilt ein Objekt in Qualitätseigenschaften, damit es mit anderen Objekten vergleichbar ist, und berechnet mit einer multiplen Regressionsanalyse, wie stark die Qualitätseigenschaften den Preis beeinflussen.