Gebühren und Nebenkosten beim Hauskauf oder Hausverkauf

06.02.2025

Übersicht

Wenn Sie Wohneigentum kaufen oder verkaufen, fallen Nebenkosten an. Sogenannte Kaufnebenkosten beziehungsweise Verkaufsnebenkosten wie die Grundbuchgebühr, Handänderungssteuer oder Notariatsgebühr, die sich Käufer und Verkäufer in der Regel teilen, und die Grundstückgewinnsteuer, die nur der Verkäufer bezahlt. Dazu kommen die Gebühren für einen neuen Schuldbrief, falls der alte beziehungsweise getilgte Pfandtitel nicht wiederverwendet werden kann. Die Gebühren und Nebenkosten variieren von Kanton zu Kanton und können für einen Käufer bis zu fünf Prozent des Kaufpreises ausmachen. Sie dürfen nicht mit der Hypothek bezahlt werden. Darum sollten Sie sich vor den Preisverhandlungen informieren, damit Sie die Gebühren und Nebenkosten im Budget berücksichtigen und das Geld dafür auf die Seite legen können.

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Houzy Hint

Tipp

Die Aufteilung der Grundbuchgebühr, Handänderungssteuer und Notariatsgebühr ist Usus, aber nicht vorgeschrieben. Darum sollten Sie sie sicherheitshalber im Kaufvertrag schriftlich festhalten – oder die Aufteilung ändern, wenn der Käufer und der Verkäufer damit einverstanden sind.

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Wie hoch ist die Grundbuchgebühr?

Die Grundbuchgebühr wird fällig, sobald eine Handänderung in das Grundbuch eingetragen wird. Sie wird in den meisten Kantonen pauschal und nur in wenigen Kantonen nach Aufwand verrechnet, zum Beispiel in Zug. In der Regel teilen sich der Käufer und der Verkäufer die Grundbuchgebühr fifty-fifty. Im Kanton Zürich berechnen die Notare beispielsweise 0,1 Prozent des Verkaufspreises, das macht für eine Eigentumswohnung, die 1 Millionen Franken kostet, 500 Franken für den Verkäufer und 500 Franken für den Käufer. Im Kanton Bern kostet der Grundbucheintrag mit 0,5 Prozent des Verkaufspreises fünf Mal mehr als in Zürich, das heisst je 2’500 Franken für den Käufer und für den Verkäufer.

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Rechnen Sie überschlagsmässig mit 0,5 Prozent des Kaufpreises.

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Wie hoch ist die Handänderungssteuer?

Die Handänderungssteuer wird in sechs Deutschschweizer Kantonen nicht erhoben: Glarus, Schaffhausen, Schwyz, Uri, Zug und Zürich. Dafür verlangen sie eventuell eine höhere Grundbuchgebühr. Falls die Handänderungssteuer erhoben wird, wird sie abhängig vom Verkaufspreis berechnet. Im Kanton Bern beispielsweise wird der Betrag, der 800'000 Franken übersteigt, mit 1,8 Prozent besteuert. Das macht für unser Beispielhaus, das 1 Million Franken kostet, 3'600 Franken (200'000 Franken x 1,8 Prozent). Im Kanton Neuenburg würde dieselbe Handänderung mit bis zu 33'000 Franken besteuert. Die Handänderungssteuer ist politisch umstritten, sie soll abgeschafft oder gesenkt werden.

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Rechnen Sie überschlagsmässig mit 1,5 Prozent des Kaufpreises.

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Houzy Advice

Gut zu wissen

Die Handänderungssteuer muss vor der Eigentumsübertragung bezahlt werden.

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Handänderungssteuer – Rheinfall
In sechs Kantonen wird die Handänderungssteuer nicht erhoben, unter anderem in Schaffhausen und in Zürich.

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Wie hoch ist die Notariatsgebühr?

Die Notariatsgebühr variiert von Kanton zu Kanton, teilweise sogar von Notar zu Notar. Am meisten verlangen die Notariate in den Kantonen Genf, Waadt und Jura für Immobiliengeschäft, am wenigsten die Notariate in den Kantonen Schwyz, Glarus und Appenzell Ausserrhoden. In Kantonen mit Amtsnotariat sind die Gebühren festgelegt, in Kantonen mit freien Notariaten sollten Sie Offerten einholen. Im Kanton Bern sollten Sie mit Notariatsgebühren von 0,5 Prozent des Verkaufspreises rechnen, im Kanton Zürich mit 0,1 Prozent. Das macht für unser Musterhaus je 2'500 Franken für den Käufer und für den Verkäufer in Bern, aber nur 500 Franken für den Käufer und für den Verkäufer in Zürich. Dafür fertigt der Notar den Kaufvertrag aus, beurkundet ihn und veranlasst den Eintrag in das Grundbuch.

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Rechnen Sie überschlagsmässig mit 0,1 bis 0,5 Prozent des Kaufpreises.

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Houzy Advice

Gut zu wissen

Einzelne Kantone gehen davon aus, dass der Käufer die Notariatskosten allein bezahlt. Zum Beispiel der Kanton Tessin. Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie das im Kaufvertrag schriftlich regeln. Denken Sie daran, wenn Sie beispielsweise eine Ferienwohnung im Tessin kaufen wollen.

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Houzy Hint

Tipp

Im «Vergleich der Gebühren für die öffentliche Beurkundung verschiedener Rechtsakte» des Preisüberwachers sehen Sie unter anderem, wie hoch die Notariatstarife für Immobiliengeschäfte wie öffentliche Beurkundungen (Seite 10) oder die Errichtung von Grundpfandverträgen (Seite 11) sind.

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Wie viel kostet ein neuer Schuldbrief?

Der Käufer braucht einen Schuldbrief als Pfand für die Bank, Pensionskasse oder Versicherungsgesellschaft, die den Kauf mit einer Hypothek fremdfinanziert. Ein neuer Schuldbrief kostet je nach Kanton 0,1 bis 0,3 Prozent der Pfandsumme. Das macht für unser Haus, das für 1 Million Franken verkauft und mit 80 Prozent belehnt wird, in Bern und Zürich 2’000 Franken (0,25 Prozent von 800'000 Franken), die der Käufer allein trägt. Falls schon ein Schuldbrief des Verkäufers existiert, könnte es sich lohnen, diesen zu übernehmen, um sich die Gebühren für den neuen Schuldbrief zu sparen. Als Entschädigung könnte der Käufer dem Verkäufer die Hälfte der ursprünglichen Gebühr bezahlen.

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Rechnen Sie überschlagsmässig mit 0,1 bis 0,3 Prozent der Pfandsumme.

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Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer?

Die Grundstückgewinnsteuer wird vom Verkäufer bezahlt. Drei Faktoren definieren die Höhe: Gewinn, Besitzdauer und Standort. Die Kantone berechnen die Steuer sehr unterschiedlich:

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  • In den meisten Kantonen wird der Grundstückgewinn proportional besteuert, zum Beispiel mit 30 Prozent. Andere Kantone berechnen die Steuer progressiv: Je höher der steuerbare Reingewinn, desto höher die steuerliche Belastung.
  • Ein Grundstückgewinn von 500'000 Franken wird beispielsweise in St. Gallen (164'000 Franken) nach 10 Jahren sechsmal stärker besteuert als in Sarnen (27'000 Franken).
  • Alle Kantone bis auf Basel-Land und Obwalden gewähren Abschläge, wenn ein Verkäufer sein Haus oder seine Wohnung lange besessen hat. Zürich gewährt beispielsweise 5 Prozent Abschlag für Verkäufe nach 5 Jahren, 20 Prozent nach 10 Jahren und 50 Prozent nach 20 Jahren. Genf verzichtet als einziger Kanton nach 25 Jahren ganz auf die Grundstückgewinnsteuer.
  • Dafür verlangen alle Kantone ausser Solothurn einen Zuschlag auf kurzfristig erzielte Grundstückgewinne. Zürich verlangt zum Beispiel 50 Prozent mehr für Verkäufe nach weniger als 1 Jahr und 25 Prozent mehr für Verkäufe nach 2 Jahren, Basel-Stadt sogar 60 Prozent mehr für Verkäufe nach 3 Jahren.

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Houzy Advice

Gut zu wissen

Falls der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer nicht bezahlt, können die Steuerbehörden die offene Steuerrechnung vom neuen Eigentümer eintreiben. In «Grundstückgewinnsteuer: Das sollten Verkäufer und Käufer wissen» lesen Sie, wie Sie sich als Käufer schützen können.

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Houzy Hint

Tipp

Die Grundstückgewinnsteuer wird aufgeschoben, wenn Sie mit dem Verkaufserlös ein Ersatzgrundstück in der Schweiz kaufen. Mehr erfahren Sie in unserem Artikel «Grundstückgewinnsteuer: Das sollten Verkäufer und Käufer wissen».

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Wie wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet?

Verkaufspreis – Anlagekosten = Grundstückgewinn. In den meisten Kantonen werden die Anlagekosten gleich oder ähnlich definiert wie im Kanton Zürich:

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  • Kaufpreis oder Verkehrswert vor 20 Jahren, falls Sie das Haus länger als 20 Jahre besitzen
  • Wertvermehrende Ausgaben, beispielsweise für eine neue Heizung oder Hausfassade, abzüglich Versicherungsleistungen und Beiträge von Bund, Kanton oder Gemeinde
  • Grundeigentümerbeiträge wie Trottoir-, Kanalisations- oder Mehrwertbeiträge
  • Maklerprovision beim Kauf und Verkauf
  • Kosten für Inserate beim Kauf und Verkauf
  • Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren beim Kauf und Verkauf

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Houzy Hint

Tipp

Mit unserem Grundstückgewinnsteuer-Rechner können Sie die Steuer für alle Kantone berechnen und die Auswirkungen unterschiedlicher Verkaufspreise oder Verkaufszeitpunkte simulieren. Unter Umständen sparen Sie Geld, wenn Sie mit dem Verkauf ein paar Wochen oder Monate warten.

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Sind Gebühren und Nebenkosten steuerlich absetzbar?

Nein. Die Kaufnebenkosten beziehungsweise Verkaufsnebenkosten dürfen Sie nicht vom Eigenmietwert und damit von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Wohneigentümer*innen können lediglich Unterhalts- und Verwaltungskosten (pauschal oder effektiv), Versicherungsprämien sowie werterhaltende Investitionen abziehen. Grundbuchgebühr, Handänderungssteuer, Notariatsgebühr oder Grundstückgewinnsteuer sind nicht steuerlich absetzbar.

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Unterschätzen Sie die Grundstückgewinnsteuer nicht, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen wollen. Ein Beispiel: Ein Grundstückgewinn von 520'000 Franken für eine Eigentumswohnung in Winterthur, die Anfang 2004 gekauft worden ist, würde heute mit knapp 105’000 Franken besteuert. Das sind 20 Prozent. Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer und simulieren Sie den Einfluss unterschiedlicher Verkaufspreise oder Verkaufszeitpunkte auf die Steuerbelastung.

FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Hausbewertung.

Wann ist eine Immobilienbewertung wichtig?

Eine Bewertung der Immobilie ist sowohl für Hauskäufer als auch Hausverkäufer bedeutend. Viele Eigentümer haben vor einem Immobilienverkauf keine genaue Vorstellung davon, welchen Marktwert ihre Immobilie aufweist. Der selbst geschätzte Immobilienwert basiert oftmals auf dem damaligen Marktwert oder dem emotionalen Wert des Objekts. Entsprechend besteht bei Hauskäufern oftmals Unsicherheit über den tatsächlichen Wert der Immobilie aufgrund fehlender Transparenz. Der Marktwert einer Immobilie verändert sich je nach Konjunktur und ist Abhängig von Angebot und Nachfrage. Somit sind umfassende Kenntnisse des regionalen Immobilienmarktes für eine akkurate Wertermittlung der Immobilie unabdingbar. Als Verkäufer können Sie nur dann einen realistischen Preis auf dem Immobilienmarkt erzielen, wenn Sie den tatsächlichen, datenbasierten Wert ihrer Immobilie kennen. Ein zu hoch angesetzter Preis schreckt potentielle Käufer ab, während ein zu niedriger Verkaufspreis zu einem grossen Vermögensverlust führen kann. Mit einer datenbasierten Immobilienbewertung können diese Fehler vermeiden werden und das Objekt schnell und zufriedenstellend verkauft werden. Entsprechend hilft auch Hauskäufern eine datenbasierte Immobilienbewertung, um die nötige Sicherheit zum Preis des Wunschobjekts zu erhalten und Entscheidungen im Kaufprozess fundiert zu fällen. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel "Hedonische Schätzung: So bewerten wir den Wert von Immobilien" im Houzy Magazin.

Welche Vorteile ergeben sich mir durch eine Online-Immobilienbewertung?

Die digitale Immobilienbewertung von Houzy analysiert mit nur wenigen Angaben den Wert Ihres Wohneigentums - und das komplett kostenlos und unverbindlich. Die Analyse basiert auf ersten relevanten Kriterien wie der Grundstück- und Wohnfläche oder dem geschätzten Hauszustand und dient so als erster Anhaltspunkt. Die Immobilienbewertung ist in 5 einfachen Schritten in unter 5 Minuten durchgeführt und bietet Ihnen eine unabhängige, neutrale Schätzung des Immobilienwerts. Anhaltender Mehrwert ergibt sich für Sie auch durch die automatisch analysierten Marktwertänderungen, die Sie quartalsweise in Ihrem Houzy Account einsehen können. Auch unsere qualifizierten Makler-Partner, wie Engel & Völkers, stehen Ihnen nach der Immobilienbewertung bei Bedarf kostenfrei für eine Vor-Ort-Analyse zur Verfügung.

Warum ist die Immobilienbewertung kostenlos?

Houzy ist eine junge Firma und finanziert sich durch die Vermittlung von Dienstleistungen Dritter sowie durch Werbe-Partnerschaften mit nationalen und regionalen Partnern. Sie als Benutzer entscheiden aber immer selbst, wann Sie was und mit wem teilen möchten und behalten somit stets die Datenhoheit. Die Nutzung unserer Immobilienbewertung und unserer Plattform ist für Sie somit dauerhaft kostenlos. Bei Bedarf beraten Sie unsere Makler-Partner in einem zweiten Schritt gerne persönlich. Auch dieser Service bleibt kostenlos und unverbindlich.

Wie genau ist das Ergebnis der Online-Immobilienbewertung von Houzy?

Das Ergebnis der Immobilienbewertung von Houzy ist eine objektive Marktwertschätzung, die für die meisten Häuser oder Wohnungen in der Schweiz genau genug ist. Darum setzen viele Banken auf die hedonische Bewertung. Sie berücksichtigt alle Transaktionspreise vergleichbarer Immobilien in der Region. Das Computermodell unterteilt ein Objekt in Qualitätseigenschaften, damit es mit anderen Objekten vergleichbar ist, und  berechnet mit einer multiplen Regressionsanalyse, wie stark die Qualitätseigenschaften den Preis beeinflussen.